Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit CressBicar
Letzte Aktualisierung: 01. Mai 2023
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der CressBicar GmbH, Rosenthaler Str. 34, 10178 Berlin (nachfolgend "CressBicar" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt).
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, CressBicar hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Auftraggeber anerkannt.
2.1 CressBicar bietet Dienstleistungen und Produkte im Bereich der Software- und Plattformentwicklung, digitalen Transformation, Cloud-Lösungen, KI-Integration und Cybersicherheit an.
2.2 Die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen CressBicar und dem Auftraggeber geschlossenen Einzelvertrag, aus den Leistungsbeschreibungen oder aus dem Angebot.
3.1 Angebote von CressBicar sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von CressBicar oder durch Ausführung der beauftragten Leistung zustande.
4.1 CressBicar erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung des aktuellen Standes der Technik.
4.2 CressBicar ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.
4.3 CressBicar ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Auftraggeber zumutbar sind.
5.1 Der Auftraggeber wird CressBicar bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen angemessen unterstützen.
5.2 Der Auftraggeber wird CressBicar alle für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen.
5.3 Soweit der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen entsprechend. CressBicar kann den durch die Verzögerung entstandenen Mehraufwand in Rechnung stellen.
6.1 Die Vergütung richtet sich nach den im Einzelvertrag, in der Leistungsbeschreibung oder im Angebot vereinbarten Preisen.
6.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.4 Bei Zahlungsverzug ist CressBicar berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
7.1 Termine und Fristen für die Erbringung von Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von CressBicar schriftlich bestätigt worden sind.
7.2 CressBicar haftet nicht für Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfälle oder Störungen im Bereich der Kommunikationsnetze, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von CressBicar eintreten.
8.1 CressBicar räumt dem Auftraggeber an den erstellten Arbeitsergebnissen, insbesondere an Software, Datenbanken und anderen urheberrechtlich geschützten Werken, ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.
8.2 Das Nutzungsrecht umfasst das Recht, die Arbeitsergebnisse im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Zwecks zu nutzen.
8.3 Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
9.1 CressBicar gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.
9.2 Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Mängelanzeige muss eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten.
9.3 CressBicar wird Mängel innerhalb angemessener Frist nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben.
9.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Lieferung der Leistung.
10.1 CressBicar haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von CressBicar übernommenen Garantie.
10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von CressBicar der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
10.3 Eine weitergehende Haftung von CressBicar besteht nicht.
10.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von CressBicar.
11.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei sowie als vertraulich bezeichnete Informationen vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
11.2 Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.
12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
12.2 Soweit CressBicar im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, wird CressBicar als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig. CressBicar wird diese Daten ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten und nach Weisung des Auftraggebers verarbeiten.
12.3 Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung werden in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.
13.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach den Vereinbarungen im Einzelvertrag.
13.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
14.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen CressBicar und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Erfüllungsort ist der Sitz von CressBicar.
14.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von CressBicar, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.